Workshop 9: Das Recht auf Selbstverteidigung im Völkerrecht
Workshop 9: Das Recht auf Selbstverteidigung im Völkerrecht
Key-Facts
Datum: 10. Dezember 2020, Start um 18 Uhr
Zielgruppe: Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zw. 15 und 25 Jahren
Dauer: 120 Minuten
Methoden: Online Workshop mit Materialien zur Vor- und Nachbereitung, Vortrag und Diskussion
Inhalt
Artikel 2 der UN-Charta verbietet die Anwendung oder Androhung von Gewalt durch die unterzeichnenden Staaten. Die Charta kennt allerdings auch eine Ausnahme vom Gewaltverbot: Im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen erkennt Artikel 51 das Recht des angegriffenen Staates auf Selbstverteidigung an. Doch die Frage, wie weit dieses Recht reicht und wann die Schwelle eines „bewaffneten Angriffs“ überschritten ist, ist zwischen den UN-Mitgliedstaaten und in der völkerrechtlichen Diskussion hochumstritten. Darf etwa ein Staat sich gegen einen unmittelbar bevorstehenden, aber noch nicht ausgeführten Angriff präemptiv verteidigen, um möglicherweise erheblichen Schaden von sich selbst abzuwenden?
Diese und andere das Selbstverteidigungsrecht betreffenden Fragen sowie die dazugehörigen, widerstreitenden Argumente sollen im Workshop anhand fiktiver Szenarien erläutert und diskutiert werden.
Referierende
Der Workshop wird von Jakob Flemming (DMUN e.V.) geleitet.
Anmeldung
Der Workshop hat vom Oktober 2020 – Dezember 2020 stattgefunden. Eine Anmeldung ist leider nicht mehr möglich.